Recht auf Unterschiede
Recht auf Teilhabe
Wie Inklusion für alle Kinder und Jugendlichen gelingen kann?
13./14. September 2018 an der Katholischen Hochschule NRW, Abt. Münster, Piusallee 89
Das große Versprechen demokratisch und rechtsstaatlich verfasster Gesellschaften ist ein Paradox: Anerkennung und Respekt für die Unterschiedlichkeit von Lebensauffassungen und zugleich Gleichheit in den Teilhabechancen am wirtschaftlichen, kulturellen, politischen und sozialen Leben zu gewährleisten.
Jeder darf seinen Lebensentwurf leben, solange er andere respektiert, und hat dafür Recht auf Zugang zu allen notwendigen Ressourcen, Kapitalien (P. Bourdieu) oder Capabilitys (M. Nussbaum). Der Staat und seine Institutionen haben diese Rechte nicht nur zu schützen, sondern auch aktiv für ihre Verwirklichung einzutreten, insbesondere durch Zugang zu Arbeit, Gesundheit und Bildung und durch sozialen Ausgleich. Soweit Idee, Anspruch und Programm.
Im wirklichen Leben prägen heftige Konflikte um Zugänge und Verteilung lebenswichtiger Ressourcen gesellschaftliche Realitäten auch in der Bundesrepublik des Jahres 2018, auch und gerade für Kinder: Immer noch soziale extrem ungleiche Bildungschancen und nach wie vor erhebliche Kinderarmut, Integration geflüchteter Kinder und Familien oder eine tatsächlich gleichberechtigte Teilhabe von Kindern mit Behinderungen sind Themen dieser Auseinandersetzungen.
Zugleich sind in den Arbeitsfeldern von Behindertenhilfe, Schule und Jugendhilfe erhebliche Anstrengungen erkennbar, die skizzierten Ansprüche einer Vielfalt ebenso wie Teilhabe ermöglichenden Arbeit mit und für Kinder, Jugendliche und ihre Familien einzulösen, bei allen Widerständen und Konflikten.